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Schulanmeldung für das Schuljahr 2014/15
Mittwoch, 02. April 2014, 11:30 - 15:30
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Liebe Eltern,

nach dem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay.EUG Art. 37) werden im Jahr 2014 alle Kinder schulpflichtig, die ín der Zeit zwischen dem 01.10.2007 und dem 30.09.2008 geboren sind oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Alle Erziehungsberechtigten müssen sich beim Anmeldetermin persönlich an der Grundschule melden, auch wenn sie ihr Kind direkt an der Förderschule anmelden. Bringen Sie an diesem Tag entweder die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, den Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden, sowie den Gesundheitsnachweis (U9) und die Bescheinigung über die durchgeführte Schuleingangsuntersuchung mit. Bei vorzeitigem Schuleintritt (geboren nach dem 31.12.2008) wird ein schulpsychologisches Gutachten benötigt.

Eventuelle Fragen wegen Zurückstellung, vorzeitiger Aufnahme oder Gastschulantrag können am Anmeldetag mit der Rektorin, Frau Urban, geklärt werden.